§ 2 Die Dotierung des Fonds erfolgt im Rahmen des jeweiligen Bundesfinanzrahmengesetzes und Bundesfinanzgesetzes. Die Mittel des Fonds werden aus Kreditoperationen des Bundes aufgebracht.Paragraph 2, Die Dotierung des Fonds erfolgt im Rahmen des jeweiligen Bundesfinanzrahmengesetzes und Bundesfinanzgesetzes. Die Mittel des Fonds werden aus Kreditoperationen des Bundes aufgebracht.
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