Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Auf die im Zuge einer Prüfung nach diesem Bundesgesetz verarbeiteten Daten sind §§ 48d bis 48i BAO sinngemäß anzuwenden. Auf die im Zuge einer Prüfung nach diesem Bundesgesetz verarbeiteten Daten sind Paragraphen 48 d bis 48 i BAO sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 15.05.2020 bis 31.12.2029
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