§ 21 CFPG Außerkrafttreten

CFPG - COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.

In Kraft seit 24.12.2025 bis 31.12.2029
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