Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.08.2026
Die Vorbereitungslehrgänge haben für die einzelnen Teilprüfungen folgendes Mindeststundenmaß aufzuweisen:
1. Deutsch
160 Stunden
2. Lebende Fremdsprache
160 Stunden
3. Mathematik
160 Stunden
4. Fachbereich
120 Stunden
Die Fernunterrichtsphase pro Lehrgang darf in den allgemein bildenden Fächern nicht mehr als 30 vH, im Fachbereich nicht mehr als 50 vH des tatsächlichen Stundenausmaßes betragen.
In Kraft seit 02.02.2010 bis 31.12.9999
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