1.Ziffer eins Bei Neubauten mit Ausnahme von Wohngebäuden für je 100 m² konditionierter Brutto-Grundfläche, bei Zubauten für je neu geschaffene 100 m² konditionierter Brutto-Grundfläche;
2.Ziffer 2 bei Neubauten von Wohngebäuden pro charakteristischer Länge des Gebäudes und für je 150 m² konditionierter Brutto-Grundfläche, bei Zubauten sinngemäß für je neu geschaffene 150 m² (PPV = BGFkond./(150 x lc)) konditionierter Brutto-Grundfläche.
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