§ 65 BHygV 2012 B. Innerbetriebliche Kontrolle von Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern

BHygV 2012 - Bäderhygieneverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Alle zum Betrieb von Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern gehörenden Einrichtungen sind regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und zu warten.

In Kraft seit 01.10.2012 bis 31.12.9999
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