§ 16 Bgld. TZVO 2009 Erfolgskontrolle

Bgld. TZVO 2009 - Burgenländische Tierzuchtverordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die Zuchtorganisation hat ein System festzulegen, mit dem die Effektivität der im Rahmen des Zuchtprogramms zur Erreichung des Zuchtziels (zB Zuchtfortschritt) gesetzten Maßnahmen überprüft wird.

In Kraft seit 29.12.2009 bis 31.12.9999
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