Anl. 1 Bgld. L-UAG

Bgld. L-UAG - Gesetz über die Burgenländische Landesumweltanwaltschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.05.2024
In Kraft seit 02.02.2023 bis 31.12.9999
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§ 11 Bgld. L-UAG
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