(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
(2) (Verfassungsbestimmung) § 8 Abs. 6 tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
(3) § 3 ist sinngemäß auf anhängige Verfahren anzuwenden, wenn nach den Verwaltungsvorschriften eine Verhandlung durchzuführen ist und diese nach dem 1. September 2002 anberaumt wird.
(4) § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
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