Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.10.2024
Die Behörde hat die Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken und die Veröffentlichungen neuer oder aktualisierter BVT-Schlussfolgerungen laufend zu verfolgen und jeweils in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In Kraft seit 27.04.2021 bis 31.12.9999
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