§ 8a Bgld. ISUG Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen

Bgld. ISUG - Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.10.2024

(1) BVT-Schlussfolgerungen sind als Referenzdokumente für die Erteilung der Bewilligung für Anlagen gemäß § 4 Abs. 1 mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union anzuwenden.

(2) Bis zum Vorliegen von BVT-Schlussfolgerungen gemäß Abs. 1 gelten Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken aus BVT-Merkblättern, die von der Europäischen Kommission vor dem 6. Jänner  2011 angenommen worden sind, als Referenzdokumente für die Erteilung der Genehmigung für eine Anlage gemäß § 4. Davon ausgenommen sind BVT-Schlussfolgerungen zur Festlegung von Grenzwerten gemäß § 8 Abs. 2a und 2b.

In Kraft seit 30.10.2014 bis 31.12.9999
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