Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.09.2025
Paragraph 2,
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 58/2025)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2025,)
In Kraft seit 31.08.2025 bis 31.12.9999
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