Art. 6a BFG 2024 Überschreitung im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit mit Bedeckung durch den Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit der Untergliederung 58

BFG 2024 - Bundesfinanzgesetz 2024

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Artikel VIa. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2024 die Zustimmung zur Überschreitung in der Untergliederung 58 (Finanzierungen, Währungstauschverträge) für Auszahlungen im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit bis zu insgesamt 15% der Gesamtauszahlungen im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit zu geben, wenn die Bedeckung durch Mehreinzahlungen im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit der Untergliederung 58 sichergestellt ist.Artikel römisch sechs a. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2024 die Zustimmung zur Überschreitung in der Untergliederung 58 (Finanzierungen, Währungstauschverträge) für Auszahlungen im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit bis zu insgesamt 15% der Gesamtauszahlungen im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit zu geben, wenn die Bedeckung durch Mehreinzahlungen im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit der Untergliederung 58 sichergestellt ist.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Art. 6a BFG 2024


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 6a BFG 2024 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Art. 6a BFG 2024


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Art. 6a BFG 2024


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Art. 6a BFG 2024 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BFG 2024 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Anl. 1 BFG 2024Anl. 2 BFG 2024Anl. 3 BFG 2024Anl. 4 BFG 2024Art. 1 BFG 2024 BewilligungArt. 2 BFG 2024 Ermächtigung zu KreditoperationenArt. 3 BFG 2024 Ermächtigung zu besonderen FinanzierungenArt. 4 BFG 2024 Umschichtungen finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Einsparungen im Finanzierungshaushalt und im Ergebnishaushalt zu bedecken bzw. auszugleichen sindArt. 5 BFG 2024 Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sindArt. 6 BFG 2024 Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 6a BFG 2024 Überschreitung im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit mit Bedeckung durch den Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit der Untergliederung 58Art. 7 BFG 2024 Überschreitung von Aufwendungen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 8 BFG 2024 Gemeinsame Bestimmungen für Umschichtungen und Überschreitungen sowie Ausnahmen davonArt. 9 BFG 2024 Ausnahmen von generellen Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sowie Umschichtungs-, Bedeckungs- und AusgleichsverbotArt. 10 BFG 2024 HaftungsübernahmenArt. 11 BFG 2024 Verfügungen über unbewegliches BundesvermögenArt. 12 BFG 2024 Verfügungen über bewegliches BundesvermögenArt. 13 BFG 2024 PersonalplanArt. 14 BFG 2024 VerweisungenArt. 15 BFG 2024 VollziehungArt. 16 BFG 2024 Inkrafttreten, Geltungsdauer und Übergangsbestimmungen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 6 BFG 2024
Art. 7 BFG 2024