Art. 6 § 44k BezG

BezG - Bezügegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024

Die §§ 11, 13, 16 Abs. 1, 20, 21, 23, 27, 28, 33 bis 40, 41 und 42 bis 45 des Pensionsgesetzes 1965 sind anzuwenden.

In Kraft seit 23.12.2018 bis 31.12.9999
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