§ 224 BDG 1979 An Pädagogischen Hochschulen mitverwendete Lehrpersonen

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Die Zuweisung zur Mitverwendung an einer Pädagogischen Hochschule gemäß § 210 ist auf Antrag des Rektorats jeweils für die Periode vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres zulässig, in begründeten Fällen auch für einen Teil dieser Periode. Die Zuweisung darf höchstens im Ausmaß von zehn Werteinheiten (§ 2 Abs. 1 BLVG) erfolgen.

In Kraft seit 01.09.2015 bis 31.12.9999
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