§ 195 BDG 1979 Mitwirkung bei wissenschaftlichen (künstlerischen) Arbeiten und Veröffentlichung wissenschaftlicher (künstlerischer) Arbeiten

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Die §§ 182 und 183 gelten sinngemäß.

In Kraft seit 01.10.1988 bis 31.12.9999
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