§ 182 BDG 1979 Mitwirkung bei wissenschaftlichen (künstlerischen) Arbeiten

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Wirkt der Universitätsassistent bei wissenschaftlichen (künstlerischen) Arbeiten mit, sind Art und Umfang seiner Mitarbeit jedenfalls in der Veröffentlichung zu bezeichnen.

In Kraft seit 01.10.1999 bis 31.12.9999
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