§ 161a BDG 1979 Anwendungsbereich

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Dieser Unterabschnitt gilt, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird, für alle im § 154 lit. a genannten Universitätslehrer.

In Kraft seit 28.12.2013 bis 31.12.9999
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