§ 10 BBT AG – Gesetz Vollziehung

BBT AG – Gesetz - Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich § 2 Abs. 2, § 5 und § 6 Abs. 1 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich § 8 der Bundesminister für Finanzen, im Übrigen der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich Paragraph 2, Absatz 2,, Paragraph 5 und Paragraph 6, Absatz eins, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich Paragraph 8, der Bundesminister für Finanzen, im Übrigen der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betraut.

In Kraft seit 28.07.2004 bis 31.12.9999
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