§ 58 BB-PO 1966 Verweisung auf Bundesgesetze

BB-PO 1966 - Bundesbahn-Pensionsordnung 1966

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Soweit in dieser Pensionsordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
  2. (2)Absatz 2,Abs. 1 gilt nicht für die im Abschnitt IX enthaltenen Zitierungen.Absatz eins, gilt nicht für die im Abschnitt römisch neun enthaltenen Zitierungen.
In Kraft seit 01.07.1988 bis 31.12.9999
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