Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.02.2019
Neben dem allgemeinen Aufgabenkreis nehmen die Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zusätzliche Aufgaben wahr.
In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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