§ 31 AVG

AVG - Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

(Entfällt; Art. III Abs. 2 der Kundmachung)

In Kraft seit 01.02.1991 bis 31.12.9999
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