§ 2 ASt-V

ASt-V - Arbeitsstätten-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

§ 2

Begriffsbestimmungen

 

Im Sinne dieser Verordnung gelten als:

a)

Verkehrswege jene Bereiche, die innerhalb einer Arbeitsstätte dem Fußgängerverkehr, dem Transport von Gegenständen bzw. dem Verkehr mittels sonstiger zulässiger Transportmittel dienen;

b)

Hauptverkehrswege jene Verkehrswege, die an Nebenverkehrswege anschließen und außerhalb eines Arbeitsraumes zu einem Ausgang ins Freie oder zu einem gesicherten Fluchtbereich führen;

c)

Nebenverkehrswege jene Verkehrswege, die als Durchgang zwischen Lagerungen, Möbeln, Maschinen oder sonstigen Betriebseinrichtungen dienen, und Verkehrswege innerhalb eines oder mehrerer Arbeitsräume;

d)

Fluchtwege jene Verkehrswege, die den Bediensteten im Gefahrenfall zum raschen und sicheren Verlassen der Arbeitsstätte dienen und in ihrem gesamten Verlauf bis zum Endausgang den Anforderungen der §§ 21 und 22 entsprechen;

e)

Notausgänge jene Ausgänge aus Arbeitsräumen, auf die die Bediensteten im Gefahrenfall angewiesen sind, und der Endausgang eines Fluchtweges;

f)

gesicherte Fluchtbereiche jene Bereiche, durch die ein Fluchtweg führt (wie z. B. Gänge, Treppenhäuser, Foyers), die in ihrem gesamten Verlauf bis zum Endausgang den Anforderungen des § 24 entsprechen;

g)

Endausgänge jene Ausgänge, die in einen sicheren, öffentlich zugänglichen Bereich im Freien führen;

h)

ständige Arbeitsplätze jene räumlichen Bereiche, in denen sich Bedienstete der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend bei der von ihnen im regulären Betriebsablauf auszuübenden Tätigkeit aufhalten;

i)

Euroklassen des Brandverhaltens die Klassifizierungen von Bauprodukten und Bauteilen zu ihrem Brandverhalten anhand der Ergebnisse von Prüfungen zu ihrem Brandverhalten nach der ÖNORM EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten (Ausgabedatum 1. Juni 2002);

j)

Feuerwiderstandsklassen die Klassifizierungen von Bauprodukten und Bauteilen zu ihrem Brandverhalten anhand der Ergebnisse von Feuerwiderstandsprüfungen nach der ÖNORM EN 13501-2 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen (Ausgabedatum 1. Jänner 2004).

In Kraft seit 01.07.2005 bis 31.12.9999
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