Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Übergangsbestimmung
Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen müssen dieser Verordnung spätestens zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten entsprechen.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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