§ 6 APflG Auswirkungen der Verletzung der Ausbildungspflicht auf den Arbeitsvertrag

APflG - Ausbildungspflichtgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Jugendliche, deren Beschäftigung gemäß § 5 Abs. 3 Z 2 die Ausbildungspflicht verletzt, haben das Recht, das Arbeitsverhältnis vorzeitig ohne Einhaltung gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Kündigungsfristen und –termine zu beenden. Die übrigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bleiben unberührt. Jugendliche, deren Beschäftigung gemäß Paragraph 5, Absatz 3, Ziffer 2, die Ausbildungspflicht verletzt, haben das Recht, das Arbeitsverhältnis vorzeitig ohne Einhaltung gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Kündigungsfristen und –termine zu beenden. Die übrigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bleiben unberührt.

In Kraft seit 01.08.2016 bis 31.12.9999
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