Art. 4 AngG

AngG - Angestelltengesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

Artikel IV

 

(Anm.: gegenstandslos)

In Kraft seit 01.07.1921 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Art. 4 AngG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 4 AngG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

2 Entscheidungen zu Art. 4 AngG


Entscheidungen zu § artikel4 AngG


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Art. 4 AngG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Art. 4 AngG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis AngG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 3 AngG
Art. 5 AngG