Art. 5 AngG (weggefallen)

AngG - Angestelltengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024
Art. 5 AngG (weggefallen) seit 02.07.1921 weggefallen.
In Kraft seit 02.07.1921 bis 31.12.9999
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