Art. 11 AngG Artikel XI

AngG - Angestelltengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut.

In Kraft seit 08.07.2000 bis 31.12.9999
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