Anl. 2 AEV Kühlsysteme und Dampferzeuger

AEV Kühlsysteme und Dampferzeuger - Begrenzung von Abwasseremissionen aus Kühlsystemen und Dampferzeugern

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

 

 

I)römisch eins)

II)römisch zwei)

 

 

Anforderungen an

Anforderungen an

 

 

Einleitungen in

Einleitungen in

 

 

ein Fließgewässer

eine öffentliche

 

 

 

Kanalisation

B 1

Allgemeine Parameter

 

 

1.

Temperatur

35 °C

35 °C

2.

Toxizität

 

 

2.1

Bakterientoxizität

 

 

 

GL

8

a)

 

b)

 

 

3.

Abfiltrierbare Stoffe

30 mg/l

150 mg/l

 

c)

 

d)

4.

pH-Wert

6,5-8,5

6,5-9,5

B 2

Anorganische Parameter

 

 

9.

Kupfer

0,1 mg/l

0,1 mg/l

 

ber. als Cu

 

 

 

e)

 

 

10.

Molybdän

1,0 mg/l

1,0 mg/l

 

ber. als Mo

 

 

13.

Zink

3,0 mg/l

3,0 mg/l

 

ber. als Zn

f)

f)

14.

Freies Chlor

0,3 mg/l

0,3 mg/l

 

ber. als Cl2

 

 

 

g), h), i)

 

 

16.

Hydrazin

2,0 mg/l

2,0 mg/l

 

ber. als

 

 

 

N2 H4

 

 

17.

Phosphor – Gesamt

j)

j)

 

ber. als P

 

 

B 3

Organische Parameter

 

 

19.

Gesamter org. geb.

15 mg/l

 

Kohlenstoff TOC

m)

 

 

ber. als C

 

 

 

k), l)

 

 

20.

Chemischer

45 mg/l

 

Sauerstoffbedarf CSB

o)

 

 

ber. als O2

 

 

 

k), n)

 

 

21.

Adsorbierbare org.

0,15 mg/l

0,15 mg/l

 

geb. Halogene AOX

p)

p)

 

ber. als Cl

 

 

22.

Kohlenwasserstoff-Index

5,0 mg/l

15 mg/l

  1. a)Litera a
In Kraft seit 24.05.2019 bis 31.12.9999
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