Anl. 1 AEV Kühlsysteme und Dampferzeuger

AEV Kühlsysteme und Dampferzeuger - Begrenzung von Abwasseremissionen aus Kühlsystemen und Dampferzeugern

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

 

 

Anforderungen an Einleitungen in

 

 

ein Fließgewässer

A 1

Allgemeine Parameter

 

1.

Temperatur

 

1.1

Höchsttemperatur

30 °C

 

 

a)

1.2

Aufwärmspanne

10 K

 

b)

 

2.

Toxizität

 

2.1

Bakterientoxizität GL

4

 

c)

 

3.

Abfiltrierbare Stoffe

d)

 

 

 

A 2

Anorganische Parameter

 

 

e)

 

14.

Freies Chlor

0,2 mg/l

 

ber. als Cl2

h)

 

f), g)

 

 

 

 

A 3

Organische Parameter

 

 

e)

 

21.

Adsorbierbare org.

i)

 

geb. Halogene AOX

 

 

ber. als Cl

 

22.

Kohlenwasserstoff-Index

0,5 mg/l

  1. a)Litera a
In Kraft seit 24.05.2019 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 AEV Kühlsysteme und Dampferzeuger


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 AEV Kühlsysteme und Dampferzeuger selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 AEV Kühlsysteme und Dampferzeuger


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 AEV Kühlsysteme und Dampferzeuger


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 AEV Kühlsysteme und Dampferzeuger eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 5 AEV Kühlsysteme und Dampferzeuger
Anl. 2 AEV Kühlsysteme und Dampferzeuger