§ 200 ÄrzteG 1998 Schluß- und Übergangsbestimmungen

ÄrzteG 1998 - Ärztegesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Der Schriftwechsel der Ärztekammern und der Österreichischen Ärztekammer sowie ihrer Organe mit den öffentlichen Behörden und Ämtern ist von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit.

In Kraft seit 11.11.1998 bis 31.12.9999
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