§ 38c ÄAO 2015 Übergangsbestimmungen zur 7. ÄAO 2015-Novelle

ÄAO 2015 - Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.09.2026
§ 38c.Paragraph 38 c,

Für Personen gemäß § 254b Abs. 2 ÄrzteG 1998 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 65/2026 gelangen § 3 Z 1, § 6 Abs. 1 und die Anlagen 1 und 2 sowie 4 bis 32 in jener Fassung dieser Verordnung zur Anwendung, die gemäß § 39 Abs. 14 mit 1. August 2026 in Kraft tritt. Für Personen gemäß Paragraph 254 b, Absatz 2, ÄrzteG 1998 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2026, gelangen Paragraph 3, Ziffer eins,, Paragraph 6, Absatz eins und die Anlagen 1 und 2 sowie 4 bis 32 in jener Fassung dieser Verordnung zur Anwendung, die gemäß Paragraph 39, Absatz 14, mit 1. August 2026 in Kraft tritt.

In Kraft seit 01.08.2026 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis ÄAO 2015 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 31 ÄAO 2015 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen im Sonderfachbereich Innere Medizin, die bisherige Additivfächer integrieren§ 32 ÄAO 2015 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen bei Umwandlung von Additivfächern in Sonderfächer§ 33 ÄAO 2015 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen, die sich aus zwei bisherigen Facharztbezeichnungen ergeben§ 34 ÄAO 2015 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung der Facharztbezeichnung Orthopädie und Traumatologie§ 35 ÄAO 2015 Eintragung neuer Facharztbezeichnung in die Ärzteliste§ 36 ÄAO 2015 Weitere ärztliche Ausbildung nach bereits erlangter selbständiger allgemeinärztlicher oder fachärztlicher Berufsberechtigung§ 37 ÄAO 2015 Übergangsbestimmung für Mangelfachregelungen§ 38 ÄAO 2015 Übergangsbestimmungen für Ausbildungsstätten, Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien§ 38a ÄAO 2015 Übergangsbestimmung zur 4. ÄAO 2015-Novelle§ 38b ÄAO 2015 Übergangs- und Schlussbestimmung zur 5. ÄAO 2015-Novelle§ 38c ÄAO 2015 Übergangsbestimmungen zur 7. ÄAO 2015-Novelle§ 39 ÄAO 2015 Schlussbestimmung§ 40 ÄAO 2015 (weggefallen)§ 41 ÄAO 2015 (weggefallen)Anl. 33 ÄAO 2015Anl. 1 ÄAO 2015Anl. 2 ÄAO 2015 Sonderfach Anästhesiologie und IntensivmedizinAnl. 3 ÄAO 2015 Sonderfach AnatomieAnl. 4 ÄAO 2015 Sonderfach Arbeitsmedizin und angewandte PhysiologieAnl. 5 ÄAO 2015 Sonderfach Augenheilkunde und OptometrieAnl. 6 ÄAO 2015 A. Definition des Aufgabengebiets
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 38b ÄAO 2015
§ 39 ÄAO 2015