Anl. 4 ÄAO 2015

ÄAO 2015 - Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.05.2024

Sonderfach Arbeitsmedizin und angewandte Physiologie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Arbeitsmedizin und angewandte Physiologie umfasst die Beschäftigung mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit, Beruf und Gesundheit sowie Kenntnisse über den Einfluss von körperlicher Aktivität und Bewegungsmangel auf die Leistungsfähigkeit und die Leistungsvoraussetzungen bei Gesunden und Kranken mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung von psychischer und physischer Gesundheit und Leistungsfähigkeit unter Anwendung dieser Kenntnisse im Behinderten-, Gesundheits-,Leistungs- und Hochleistungssport unter besonderer Berücksichtigung der Doping-Problematik. Weiters erstreckt sich das Aufgabengebiet der Arbeitsmedizin insbesondere auf die Erkennung gesundheits- und leistungsrelevanter Faktoren im betrieblichen Geschehen, die Bewertung der Auswirkungen dieser Faktoren auf den Menschen und den betrieblichen Ablauf, die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, die Abklärung, Diagnostik und Begutachtung von Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten hinsichtlich ihrer möglichen arbeitsbedingten Ursachen sowie auf die Mitwirkung bei medizinischen Maßnahmen bei durch Arbeitsunfällen und durch das Arbeitsgeschehen verursachten Erkrankungen einschließlich der Durchführung berufsfördernder Rehabilitation und Wiedereingliederung.

B. Mindestdauer der Ausbildung

1.

9 Monate Basisausbildung

2.

36 Monate Sonderfach–Grundausbildung einschließlich eines Ausbildungslehrgangs gemäß der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, BGBl. Nr. 489/1995, der auch geblockt veranstaltet werden kann

3.

27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.

In Kraft seit 01.06.2015 bis 31.12.9999
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