§ 137b ABGB (weggefallen)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2025
§ 137b ABGB seit 31.01.2013 weggefallen.
In Kraft seit 01.02.2013 bis 31.12.9999
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Kommentar zum § 137b ABGB von TOPNOTCHJOHN

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§ 137b ABGB | 1. Version | 1 Aufruf | 24.11.25

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