Begründung: Die Antragstellerin, eine laut Kopie ihres Reisepasses am 26. Mai 1962 geborene österreichische Staatsangehörige, wohnhaft im Sprengel des Erstgerichts, begehrte die Feststellung ihrer Mutterschaft zum Antragsgegner. Dieser sei am 27. Dezember 1987 geboren und philippinischer Staatsbürger. Sie sei dessen Mutter und zum Geburtszeitpunkt nicht verheiratet gewesen; damals sei es auf den Philippinen schändlich gewesen, als unverheiratete Frau ein Kind zu gebären. Sie habe ... mehr lesen...
Norm: ABGB §137bAußStrG 2005 §1 A3AußStrG 2005 §82PStG §15
Rechtssatz: Begehrt eine Frau die Feststellung der Mutterschaft zu einem Kind mit der Behauptung, sie habe in einer ausländischen Urkunde über die Geburt dieses Kindes sowohl für sich selbst als Mutter als auch für den (angeblich ehelichen) Vater einen Phantasienamen angegeben, so ist für dieses Begehren der außerstreitige Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...