§ 12 AbfallbilanzV Inkrafttreten

AbfallbilanzV - Jahresabfallbilanzen (Abfallbilanzverordnung)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft, soweit Abs. 2 und 3 nicht anderes bestimmen.Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft, soweit Absatz 2 und 3 nicht anderes bestimmen.
  2. (2)Absatz 2,Die §§ 5 und 6 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.Die Paragraphen 5 und 6 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 7 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 7, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2009 bis 31.12.9999
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