§ 12 A-IUV In- und Außerkrafttreten

A-IUV - Abfall-Industrieunfallverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt Artikel II der Industrieunfallverordnung – IUV, BGBl. II Nr. 354/2002, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 14/2010, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt Artikel römisch zwei der Industrieunfallverordnung – IUV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 354 aus 2002,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2010,, außer Kraft.

In Kraft seit 12.04.2018 bis 31.12.9999
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