§ 5 IKT-NV E-Mail

IKT-NV - IKT-Nutzungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Bediensteten dürfen die vom Dienstgeber bereitgestellten E-Mail-Dienste für private Zwecke nur unter den für die Internetnutzung angeführten Bedingungen verwenden.
  2. (2)Absatz 2,Bedienstete dürfen in privaten E-Mails, die sie unter Verwendung ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse versenden, keinen Hinweis auf ihre dienstliche Stellung oder ihre dienstliche Postadresse aufnehmen. Insbesondere das Hinzufügen der dienstlichen E-Mail-Signatur ist unzulässig.
  3. (3)Absatz 3,Der Dienstgeber darf private E-Mails in einem für die Abwehr von Schäden an der IKT-Infrastruktur oder zur Gewährleistung ihrer korrekten Funktionsfähigkeit notwendigen Ausmaß auf Schadsoftware und Spam scannen. Als Schadsoftware oder Spam identifizierte E-Mails werden je nach ressortspezifischer Strategie behandelt (Quarantäne, Löschung, etc.), wobei der oder die Bedienstete von mit Schadsoftware identifizierten E-Mails, soweit technisch möglich, unverzüglich in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen ist. Dies gilt in gleichem Maß für ein- und ausgehende E-Mails.
In Kraft seit 02.09.2009 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 5 IKT-NV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 IKT-NV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 5 IKT-NV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 5 IKT-NV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 5 IKT-NV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis IKT-NV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4 IKT-NV
§ 5a IKT-NV