Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss wies der Gerichtshof zweiter Instanz die Beschwerde des Robert S***** gegen den Zurückweisungsbeschluss des Gerichtes erster Instanz mit der wesentlichen
Begründung: zurück, gegen die Abweisung des Antrages auf Einleitung der Voruntersuchung durch die Ratskammer sehe die Strafprozessordnung (§§ 49 Abs 2 Z 2, 113 Abs 4 StPO) ein Rechtsmittel nicht vor. Mit dem angefochtenen Beschluss wies der Gerichtshof zweiter Instanz die Beschwerde des Rob... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien eine Beschwerde des mit Urteil vom 1. April 1998 von den Verbrechen der Geldwäscherei nach § 165 Abs 1 und Abs 3 erster und zweiter Fall StGB sowie der kriminellen Organisation nach § 278a Abs 1 und Abs 2 StGB rechtskräftig freigesprochenen Howard Adrian K***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 11. Juni 2001, GZ 12 b E Vr 3.487/94-124, mit dem dessen Antrag, ihm nach § 394 EO Ersa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Strafgefangenen Peter B***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes Krems an der Donau vom 6. April 2001, GZ 39 Ns 32/01-4, mit dem dessen Antrag auf Unterbrechung mehrerer Freiheitsstrafen gemäß § 99 Abs 1 StVG abgewiesen wurde, nicht Folge gegeben. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Strafgefangenen Peter B***** gegen den Beschluss des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Innsbruck einer Beschwerde des Verurteilten Arnold M***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 21. Juli 2000, GZ 22 Vr 2.521/95-401, mit welchem sein Antrag auf Beigebung eines Verteidigers zur Verfahrenshilfe nach § 41 Abs 2 StGB abgewiesen worden war, nicht Folge. Soweit sich die Beschwerde gegen die Zurückweisung der Anträge auf Akteneinsicht und Bestellung eines Sachverständigen (nach recht... mehr lesen...
Norm: B-VG Art18 Abs1 B-VG Art92 Abs1 StPO §16 A B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 18 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 B-VG Art.... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Da gegen einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes in den Strafverfahrensgesetzen kein weiteres Rechtsmittel vorgesehen ist (Art 18 Abs 1, 92 Abs 1 B-VG, § 16 StPO), waren die auch als "Einspruchsanmeldung" und "Berufung" bezeichneten Beschwerden gegen einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 21. September 1999 als unzulässig zurückzuweisen. Da gegen einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes in den Strafverfahr... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Wie den Beschwerdeführern schon wiederholt zur Kenntnis gebracht wurde, ist gegen einen Beschluß des Obersten Gerichtshofes, so auch gegen den angefochtenen Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 9. Juni 1998, GZ 11 Os 2/98-6, weil in den Strafverfahrensgesetzen nicht vorgesehen (Art 18 Abs 1, 92 Abs 1 B-VG, § 16 StPO), ein Rechtsmittel nicht zulässig, sodaß auch die nunmehrigen Beschwerden zurückzuweisen waren. Wie d... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Wie den Beschwerdeführern schon wiederholt zur Kenntnis gebracht wurde, ist gegen einen Beschluß des Obersten Gerichtshofes, so auch gegen den angefochtenen Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 18. Juni 1998, GZ 15 Os 1/98-6, weil in den Strafverfahrensgesetzen nicht vorgesehen (Art 18 Abs 1, 92 Abs 1 B-VG, § 16 StPO), ein Rechtsmittel nicht zulässig, sodaß auch die nunmehrigen Beschwerden zurückzuweisen waren. Wie ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wurde eine Beschwerde des als Subsidiarantragstellers eingeschrittenen Dr.Georg K***** gegen einen Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, womit sein Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Mag.Benno T***** abgelehnt wurde, zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde des Dr.Georg K***** ist in den Prozeßgesetzen nicht vorgesehen; sie war daher zurück... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wurde eine Beschwerde des als Subsidiarantragsteller eingeschrittenen Luis G***** gegen einen Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, womit sein Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr.Martin B***** abgelehnt wurde, zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde des Luis G***** ist in den Prozeßgesetzen nicht vorgesehen; sie war daher (gleichfalls) z... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien als Beschwerdegericht die Beschwerde des Subsidiaranklägers Dr.Georg K***** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 11.September 1996, GZ 23 b Vr 8644/96-4, mit dem sein Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr.Rudolf L*****, Dr.Marina S***** und Dr.Peter K***** (sowie unbekannte Täter) wegen strafbarer Handl... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Privatbeteiligten Luis G***** gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Einleitung der Voruntersuchung zurück. Die dagegen vom Privatbeteiligten erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil gegen Beschwerdeentscheidungen des Gerichtshofes zweiter Instanz nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung ein weiteres Rechtsmittel nicht vorgesehe... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gegen den angefochtenen, vom Oberlandesgericht Graz als Beschwerdegericht in Strafsachen gefaßten, oben bezeichneten Beschluß ist kein weiterer Rechtszug zulässig (§§ 15, 16 StPO; 15 Os 172/95 uvam), weshalb die als "Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Graz 10 Bs 300/97 und insbesondere gegen den Richtern Dr.G*****" bezeichnete Beschwerde des Strafgefangenen S***** als unzuläs... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes II.Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozeßrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich und taxativ angeführt. Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes römisch zwei.Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozeßrechtlichen Bestimmungen ausd... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes II.Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozeßrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich und taxativ angeführt. Beschlüsse, in denen das Oberlandesgericht - wie hier - über eine Beschwerde gegen die Ausdehnung der Voruntersuchung entschieden hat (§ 92 Abs 3 zweiter Satz StPO), gehören nicht dazu. Die Fälle, in ... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Mit dem angefochtenen Beschluß wies der dem Pflegschaftsgericht übergeordnete Gerichtshof einen Fristsetzungsantrag der nunmehrigen Rechtmittelwerberin mit der
Begründung: ab, daß ersteres die im Antrag genannte Verfahrenshandlung längst gesetzt habe. Diese Entscheidung ist gemäß § 91 Abs 3 GOG unanfechtbar (4 Fs 501/91; 4 Ob 558/95). Mit dem angefochtenen Beschluß wies der dem Pflegschaftsgericht übergeordnete Geri... mehr lesen...
Gründe: Dr.Werner B***** wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB und des Vergehens der Kurpfuscherei nach § 184 StGB schuldig erkannt. Dr.Werner B***** wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz 3, 148, erster Fall StGB und des Vergehens der Kurpfuscherei nach Paragraph 184, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Steyr A) gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich d... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gebhard S***** bekämpft den Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 18. März 1997, GZ 11 Ns 4/97-6, mit Beschwerde. Da gegen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes kein weiterer Rechtszug zulässig ist (Art 92 Abs 1 B-VG; § 16 StPO), war spruchgemäß zu entscheiden. Gebhard S***** bekämpft den Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 18. März 1997, GZ 11 Ns 4/97-6, mit Beschwerde. Da gegen Entscheidungen des Obersten G... mehr lesen...
Norm: StPO §16 A StPO §89 Abs6 B StPO §397 StVG §7 Abs2 StVG §17 Abs1 Z3 StVG §17 Abs3 StPO § 16 heute StPO § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 16 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 ... mehr lesen...
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
Der Verurteilte erhob gegen die im
Spruch: genannten Entscheidungen in einem Schriftsatz "Einsprüche". Den Gesetzen sind jedoch Rechtsmittel gegen Entscheidung von Rechtsmittelgerichten - mit hier nicht zutreffenden Ausnahmen - sowie gegen eine Strafvollzugsanordnung (siehe § 7 Abs 2 StVG) fremd. Der Verurteilte erhob gegen die im
Spruch: genannten Entscheidungen in einem Schriftsatz "Einsprüche". Den Gesetzen sind jedoc... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gegen den angefochtenen Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 28. November 1996, GZ 15 Os 90/96-5, ist, weil in den Strafverfahrensgesetzen nicht vorgesehen (Art 18 Abs 1, 92 Abs 1 B-VG, § 16 StPO), ein Rechtsmittel nicht zulässig, sodaß die Beschwerden zurückzuweisen waren. Gegen den angefochtenen Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 28. November 1996, GZ 15 Os 90/96-5, ist, weil in den Strafverfahrensgesetzen ni... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht einer Beschwerde des Verurteilten gegen den abweislichen Beschluß des Landesgerichtes (Wiederaufnahme des Strafverfahrens, Hemmung des Strafvollzuges gemäß § 361 Abs 1 StPO) nicht Folge. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht einer Beschwerde des Verurteilten gegen den abweislichen Beschluß des Landesgerichtes (Wiederaufnahme des Strafverfahrens, Hemmung des Strafvollzuges gemäß Paragraph 361, ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes II.Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozeßrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich und taxativ angeführt. Die Fälle, in denen eine Entscheidung des Gerichtshofes römisch zwei.Instanz durch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof angefochten werden kann, sind in den prozeßrechtlichen Bestimmungen ausd... mehr lesen...
Norm: StPO §15 StPO §16 A StPO § 15 heute StPO § 15 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 15 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993 StPO § 15 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois H***** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (1) und der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (2/a und richtig: c), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (2/ richtig: b) sowie der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois H***** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nac... mehr lesen...
Norm: StPO §16 A StPO § 16 heute StPO § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 16 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StPO § 16 gültig von 01.01.1994 bis 28.02.1997 ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit seinen (inhaltlich identen) Eingaben vom 6.Oktober 1996, die einerseits beim Landesgericht für Strafsachen Wien am 14.Oktober 1996 einlangten (ON 127 verso des Vr-Aktes), andererseits beim Obersten Gerichtshof am 8.Oktober 1996 direkt eingebracht wurden, erhebt der Beschuldigte im Zusammenhang mit dem (oben bezeichneten) Strafverfahren 28 a Vr 3166/96 "Beschwerde (zu 1) wegen politischen Mißbrauchs der Psychiatrie ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gegen den oben bezeichneten Beschluß, mit dem das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde des Privatbeteiligten L***** gegen einen (den Antrag des Einschreiters auf Einleitung der Voruntersuchung zurückweisenden) Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als unzulässig zurückgewiesen hat, erhebt der Subsidiarantragsteller in einer (unter anderem auch) an den Obersten Gerichtshof adressierten und dor... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wurde der Beschwerde des Strafgefangenen Anton B***** gegen die Abweisung seines Antrages auf Bewilligung eines nachträglichen Aufschubs des Strafvollzuges gemäß § 133 Abs 1 bzw Abs 2 StVG durch das Oberlandesgericht Innsbruck als Beschwerdegericht, AZ 7 Bs 337/96, nicht Folge gegeben. Mit dem angefochtenen Beschluß wurde der Beschwerde des Strafgefangenen Anton B***** gegen die Abweisung... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien als übergeordneter Gerichtshof (§ 91 Abs 1 GOG) die Fristsetzungsanträge des Dr.Georg K***** ab. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Oberlandesgericht Wien als übergeordneter Gerichtshof (Paragraph 91, Absatz eins, GOG) die Fristsetzungsanträge des Dr.Georg K***** ab. Da diese Entscheidung gemäß § 91 Abs 3 GOG unanfechtbar ist, war die dagegen geric... mehr lesen...