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Begründung: I. Vorverfahren römisch eins. Vorverfahren Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein somalischer Staatsangehöriger, gelangte (spätestens) am 24.4.2017 illegal in das Bundesgebiet und stellte an diesem Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 9.11.2018 wurde der BF vor dem BFA, RD Steiermark, niederschriftlich einvernommen. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid vom 12.11.2018 wies das BFA, RD Steiermark, den Antrag des BF auf internation... mehr lesen...