Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Straferkenntnis des Fernmeldebüros (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) vom 18.11.2021 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung betreffend das TKG 2003 schuldig erkannt und zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von EUR 300,- verpflichtet. Dagegen brachte der Beschwerdeführer fristgerecht eine Beschwerde ein. Das die Beschwerde abweisende Erkenntnis des BVwG vom 01.12.2022 wurde mit Erk... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1 Mit Schreiben vom 31.05.2023 hat die Beschwerdeführerin durch ihren Rechtsvertreter als Grundeigentümerin bei der Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (im Folgenden: belangte Behörde) die Festlegung der Abgeltung der Wertminderung iSd § 52 Abs. 4 TKG 2021 zulasten der mitbeteiligten Partei (... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: „belangte Behörde“) erließ am 22.04.2021 gegen die XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) ein Straferkenntnis mit folgendem Inhalt: römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: „belangte Behörde“) erließ am 22.04.2021 gegen die römisch 40 (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) ein Straferkenntnis mit folgend... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und unstrittiger entscheidungswesentlicher Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und unstrittiger entscheidungswesentlicher Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 25.08.2021, der BF am folgenden Tag zugestellt, hat folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen die XXXX LLP (im Folgenden: Beschwerdeführerin; auch BF3) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX (UK) LLP (in der Folge XXXX ), eine Gesellschaft britischen Rechts (Limited Liability Partnerschip, Firmennummer XXXX , mit Geschäftsanschrift XXXX , XXXX , XXXX , hat als g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , abgeändert durch die Beschwerdevorentscheidung vom 08.09.2018, GZ: XXXX richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer; auch BF2) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie haben es als gemeinsam mit der XXXX AG (idF XXXX ), XXXX Limited ( XXXX ), XXXX AG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin; auch BF1) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX AG (in der Folge XXXX ), eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Geschäftsanschrift XXXX XXXX , XXXX , eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts XXXX unter XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem Straferkenntnis vom XXXX , GZ. XXXX , entschied das Fernmeldebüro (im Folgenden: „belangte Behörde“) wie folgt: „Herr XXXX , geb. am XXXX , hat gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ‘ nach außen berufene Person (Firmenbuch-nummer XXXX ) zu verantworten, dass diese eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit o.g. Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: „FMA“) vom 13.09.2016, Zl. XXXX , der Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: „BF“) am 16.09.2016 zugestellt, erging folgender
Spruch: 1. Mit o.g. Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: „FMA“) vom 13.09.2016, Zl. römisch 40 , der Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: „BF“) am 16... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und aktenkundiger unstrittiger Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 21.08.2017 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 12.09.2017, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX AG (im Folgenden auch Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit der Geschäftsanschrift XXXX Wien, hat als juristische Person folgenden Verst... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und aktenkundiger unstrittiger Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und aktenkundiger unstrittiger Sachverhalt: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 24.04.2018 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) zugestellt am 26.04.2018, richtet sich gegen die BF als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 24.04.2018... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“) als Beschuldigte. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet auszugsweise wie folgt: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit o.g. Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") vom 30.01.2018, Zl. XXXX , wurde der im
Spruch: genannte Beschwerdeführer (im Folgenden auch: "BF"), im entscheidungsrelevanten Zeitraum als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verantwortliches Organ wegen Verletzung der Bestimmungen von § 48a Abs. 1 Z 2 lit. sublit. aa und ab BörseG, BGBl. Nr. 555/1989 i.d.F. BGBl. I Nr. 184/2013 i.V.m. § 48c BörseG, BGBl. Nr. 555/1989 i.d.F.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer eine Verwaltungsstrafe wegen eines Verstoßes gegen § 193 Abs. 7 MinroG. 1. Mit dem bekämpften Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer eine Verwaltungsstrafe wegen eines Verstoßes gegen Paragraph 193, Absatz 7, MinroG. 2. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 15.06.2018, in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG durch. Im Prüfbericht wurde neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) führte bei der XXXX (im Folgenden: Depotbank) in deren Funktion als Depotbank vom 18.03.2015 bis zum 19.03.2015 eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 und 2 InvFG durch. Im Prüfbericht wurde neben sechs sonstigen aufsichtsrelevanten Feststellungen ein Verdacht auf Normverletzung festgehalten. Danach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit o.g. Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") vom 04.11.2016 wurden die im
Spruch: genannten Beschwerdeführer im entscheidungsrelevanten Zeitraum vom 05.05.2014 bis 18.11.2014 als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verantwortliches Organ der mithaftenden Partei, der XXXX , jeweils zu folgenden Geldstrafen und im Fall der Uneinbringlichkeit zu folgenden Ersatzfreiheitsstrafen verurte... mehr lesen...