Entscheidungen zu § 43 Abs. 1 VwGVG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE Bvwg Erkenntnis 2021/5/6 W172 2195157-1

I. Verfahrensgang und Vorbemerkungen: 0.       Einleitung Das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden auch: BVwG) folgt im zweiten Verfahrensgang im Wesentlichen dem Erkenntnis des BVwG vom 05.07.2019, W230 2195157-1/33E (im Folgenden auch: BVwG-Erkenntnis). Deshalb wird, insbesondere auch aus Gründen der leichteren Verständlichkeit, die Gliederung und Nummerierung der Abschnitte sowie die Abkürzungen dieses Erkenntnisses beibehalten. Dort, wo in Umsetzung des Erkenntnisses des Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.05.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2019/10/24 W172 2184033-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Prüfabteilung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch "FMA") führte im Zeitraum vom 16.03.2015 bis 27.03.2015 bei der Rechtsvorgängerin der XXXX , der Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: "BF" bzw. "X-SE"), der XXXX AG (im Folgenden auch: "Z-AG"), eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 3 Abs. 9 BWG durch, über den sie dann einen Prüfbericht, datiert mit 30.07.2015, erstellte (ON 02; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FM... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.10.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/8/30 W107 2196658-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.04.2018 wendet sich gegen die XXXX , nunmehr: XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (wörtlich): "Die XXXX (in der Folge: XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX Im Hinblick auf die in § 99d B... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.08.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/8/13 W210 2194720-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.08.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/8/12 W210 2138108-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 13.09.2016 wendet sich gegen die XXXX : "Die XXXX GmbH (in der Folge: XXXX ; FN XXXX ), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Sitz in XXXX , hat gemäß § 99d BWG zu verantworten, dass die XXXX im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.06.2014 in den Geschäftsmodellen ‚ XXXX , ‚ XXXX ' und ‚ XXXX ' keine angemessenen und geeigneten Verfahren und Strategien für die Risikobewertung eingeführt hatte... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 12.08.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/7/30 W210 2162676-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.05.2017 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführenden Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (in der Folge: XXXX, FN XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG vorge... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.07.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/4/11 W172 2108665-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die im
Spruch: genannten Beschwerdeführer erhoben mit Schriftsatz vom 24.04.2015 Beschwerde gegen das jeweilige Straferkenntnis, eingelangt bei der FMA am gleichen Tag. 2. Mit den (schriftlichen) Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes (im Folgenden auch: "BVwG") vom 29.06.2016, Zlen W172 2108665-1/6E bzw. W172 2108667-1/6E, wurden jeweils den Beschwerden gemäß § 50 Abs. 1 VwGVG Folge gegeben und die Straferkenntnisse ersatzlos behobe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.04.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/4/11 W172 2108667-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die im
Spruch: genannten Beschwerdeführer erhoben mit Schriftsatz vom 24.04.2015 Beschwerde gegen das jeweilige Straferkenntnis, eingelangt bei der FMA am gleichen Tag. 2. Mit den (schriftlichen) Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes (im Folgenden auch: "BVwG") vom 29.06.2016, Zlen W172 2108665-1/6E bzw. W172 2108667-1/6E, wurden jeweils den Beschwerden gemäß § 50 Abs. 1 VwGVG Folge gegeben und die Straferkenntnisse ersatzlos behobe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.04.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/2/7 W230 2138107-1

Entscheidungsgründe: Inhaltsverzeichnis I. Verfahrensgang: 4 II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 18 1. Feststellungen: 18 2. Beweiswürdigung: 60 Beweiswürdigung zu den einzelnen festgestellten Pflichtverletzungen 61 3. Rechtliche Beurteilung: 87 3.1. (Senats-)Zuständigkeit 87 3.2. Anwendbare Rechtsnormen 88 3.2.1. Zu Spruchpunkt 1. (Vorwurf "keine geeignete aktuelle Risikoanalyse") 88 3.2.2. Zu den Spruchpunkten 2.1. und 2.2. ("Mangelnde Prüfung von Ver... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.02.2019

TE Bvwg Beschluss 2019/1/23 W107 2196658-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA; in Folge: belangte Behörde) vom 24.04.2018, Zl. XXXX , welches sich gegen die XXXX als Beschuldigte richtet, wurde über diese wegen Verletzung von Bestimmungen der Rechtsvorschriften der §§ 39 Abs. 2 iVm Abs. 2b Z 5 BWG iVm 11 Abs. 2 KI-RMV iVm 98 Abs. 5 Z 4 BWG iVm 99d BWG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 71.500,- verhängt. 2. Mit Schriftsatz vom 24.05.2018, bei d... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.01.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2018/5/16 W107 2118633-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 10.11.2015 richtet sich an die XXXX (im Folgenden "Bank") und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX BANK Aktiengesellschaft ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , XXXX mit einer Konzession unter anderem für das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft. Weiters ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.05.2018

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