Begründung: Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 05.12.2024, Zl. XXXX , wurde der Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8 EMRK vom 23.11.2023 gemäß § 55 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 3 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs 9 FPG festgestellt, dass seine Abschi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem dem nunmehrigen Antragsteller zugestellten Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.01.2025, Zl. L501 2306116-1/4E, wurde dessen Beschwerde gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: „AMS“ bzw. belangte Behörde) vom 08.07.2024, wegen Anspruch auf Notstandshilfe nach Beschwerdevorentscheidung vom 20.11.2024, XXXX als unbegründet abgewiesen und ... mehr lesen...