Index: 21/06 Wertpapierrecht
Norm: WAG 2007 §45 Abs1; WAG 2007 § 45 gültig von 01.11.2007 bis 02.01.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 107/2017
Rechtssatz: Wenn die Angaben über Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich nicht zu einer Differenzierung in der Einstufung der Kunden führten, konnte auch keine Angemessenheitskont... mehr lesen...