Entscheidungen zu § 45 Abs. 1 WAG 2007

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2016/8/31 2013/17/0433

1 1. Die beschwerdeführende Partei ist die Rechtsnachfolgerin jener juristischen Person (jenes Kreditinstituts), als deren zur Vertretung nach außen Berufener DP mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 9 Abs 1 VStG wegen Übertretungen des Bundesgesetzes über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen, Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007), BGBl I Nr 60/2007, zu drei Geldstrafen, im Falle der Uneinbringlichkeit jeweils zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt wurde. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.08.2016

TE Vwgh Erkenntnis 2016/8/31 2013/17/0434

1 1. Die beschwerdeführende Partei ist die Rechtsnachfolgerin jener juristischen Person (jenes Kreditinstituts), als deren zur Vertretung nach außen Berufener MV mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 9 Abs 1 VStG wegen Übertretungen des Bundesgesetzes über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen, Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007), BGBl I Nr 60/2007, zu drei Geldstrafen, im Falle der Uneinbringlichkeit jeweils zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt wurde. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.08.2016

TE Vwgh Erkenntnis 2016/7/27 2013/17/0431

1 Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (in der Folge: FMA) vom 26. Juli 2012 wurde der Beschwerdeführer als Vorstand der Y AG, eines Kreditinstituts, gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen Berufener wegen Übertretungen des Bundesgesetzes über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen, Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007), BGBl I Nr 60/2007, zu vier Geldstrafen, im Falle der Uneinbringlichkeit jeweils zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.07.2016

TE Vwgh Erkenntnis 2016/7/27 2013/17/0432

1 Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (in der Folge: FMA) vom 26. Juli 2012 wurde der Beschwerdeführer als Vorstand der Y AG, eines Kreditinstituts, gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen Berufener wegen Übertretungen des Bundesgesetzes über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen, Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007), BGBl I Nr 60/2007, zu vier Geldstrafen, im Falle der Uneinbringlichkeit jeweils zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.07.2016

RS Vwgh 2016/7/27 2013/17/0431

Index: 21/06 Wertpapierrecht
Norm: WAG 2007 §45 Abs1; WAG 2007 § 45 gültig von 01.11.2007 bis 02.01.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 107/2017
Rechtssatz: Wenn die Angaben über Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich nicht zu einer Differenzierung in der Einstufung der Kunden führten, konnte auch keine Angemessenheitskont... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.07.2016

TE Vwgh Beschluss 2013/8/7 AW 2013/17/0023

1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bestrafung als verantwortliches Organ einer als Kreditinstitut tätigen AG gemäß § 9 Abs. 1 VStG wegen Übertretung von vier Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 60/2007 (WAG 2007), nur hinsichtlich eines Spruchpunktes Folge gegeben, im Übrigen aber die Bestrafung wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 WAG in Verbindung mit § 95 Abs. 2 zweiter Strafsatz WAG (Vorkehrungen zur V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.08.2013

TE Vwgh Beschluss 2013/8/7 AW 2013/17/0024

1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bestrafung als verantwortliches Organ einer als Kreditinstitut tätigen AG gemäß § 9 Abs. 1 VStG wegen Übertretung von vier Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 60/2007 (WAG 2007), nur hinsichtlich eines Spruchpunktes Folge gegeben, im Übrigen aber die Bestrafung wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 WAG in Verbindung mit § 95 Abs. 2 zweiter Strafsatz WAG (Vorkehrungen zur V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.08.2013

TE Vwgh Beschluss 2013/8/7 AW 2013/17/0026

1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung eines Vorstandes des beschwerdeführenden Kreditinstituts gegen die Bestrafung gemäß § 9 Abs. 1 VStG als verantwortliches Organ der Beschwerdeführerin wegen Übertretung von vier Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 60/2007 (WAG 2007), nur hinsichtlich eines Spruchpunktes Folge gegeben, im Übrigen aber die Bestrafung wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 WAG in Verbindung mit § 95 Abs. 2 zweiter Strafsatz W... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.08.2013

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