RS Vwgh 2016/7/27 2013/17/0431

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Veröffentlicht am 27.07.2016
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Index

21/06 Wertpapierrecht

Norm

WAG 2007 §45 Abs1;
  1. WAG 2007 § 45 gültig von 01.11.2007 bis 02.01.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 107/2017

Rechtssatz

Wenn die Angaben über Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich nicht zu einer Differenzierung in der Einstufung der Kunden führten, konnte auch keine Angemessenheitskontrolle im Sinne des § 45 Abs 1 WAG 2007 erfolgen.Wenn die Angaben über Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich nicht zu einer Differenzierung in der Einstufung der Kunden führten, konnte auch keine Angemessenheitskontrolle im Sinne des Paragraph 45, Absatz eins, WAG 2007 erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:2013170431.X01

Im RIS seit

30.08.2016

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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