Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF1") als Beschuldi mehr lesen...
Entscheidungsdatum 01.10.2018 Norm: BörseG 1989 §48a Abs1 Z1 B-VG Art.133 Abs4 FMABG §22 Abs2a VStG 1950 §1 Abs2 VStG 1950 §16 VStG 1950 §19 Abs1 VStG 1950 §19 Abs2 VStG 1950 §21 VStG 1950 §45 Abs1 VStG 1950 §45 Abs1 Z6 VStG 1950 §5 Abs1 VStG 1950 §5 Abs2 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VStG 1950 §9 Abs2 VStG 1950 §9 Abs7 VwGVG §24 VwGVG §50 Abs1 VwGVG §52 Abs1 VwGVG §52 Abs2 WAG 2007 §1 Z29 WAG 2007 §15 Abs1 WAG 2007 §18 WAG 2007 §23 WAG 2007 §24 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldig mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF3") als Beschuldi mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung (im Folgenden auch: "RV") ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung (im Folgenden auch: "RV") ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Verfahren, vom 14.11.2014, zugestellt am 17.11.2014, richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), im Tatzeitraum zur Vertretung nach außen Berufener der XXXX (im Folgenden: GmbH), und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Österreichisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (in Folge auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung vom 21.02.2014 (ON 04) nach. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (in Folge auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung vom 21.02.2014 (ON 04) nach. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge auch: FMA), vom 20.01.2014 (ON 03 des FMA-Aktes [in Folge gelten die zitierten Quellen als diejenigen des FMA-Aktes, sofern nichts anderes angeführt wird]) wurde der Beschwerdeführer (in Folge auch: BF) zur Rechtfertigung aufgefordert. Dieser kam er mit Schreiben seiner rechtskundigen Vertretung vom 21.02.2014 (ON 04) nach. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Straferkenntnis vom 08.05.2013 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" bzw. "belangte Behörde") den Beschwerdeführer (im Folgenden: "BF") unter anderem wegen Übertretung des § 20 Z 1 iVm § 95 Abs. 2 zweiter Strafsatz WAG 2007 ("Spruchpunkt I.1." des angefochtenen Straferkenntnisses) für schuldig erachtet und eine Geldstrafe sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Straferkenntnis vom 08.05.2013 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" bzw. "belangte Behörde") den Beschwerdeführer (im Folgenden: "BF") unter anderem wegen Übertretung des § 20 Z 1 iVm § 95 Abs. 2 zweiter Strafsatz WAG 2007 ("Spruchpunkt I.1." des angefochtenen Straferkenntnisses) für schuldig erachtet und eine Geldstrafe sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 23.05.2013 (Beschwerdeführer zu 1.) und am 21.05.2013 (Beschwerdeführer zu 2.), lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 17.05.2013 (Beschwerdeführer zu 1.) und am 21.05.2013 (Beschwerdeführer zu 2.), lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 17.05... mehr lesen...