Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die mj. Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/2018 die fünfte Klasse (9. Schulstufe) des XXXX Gymnasiums in XXXX , XXXX . 2. Am 11.09.2018 legte die Beschwerdeführerin im Pflichtgegenstand Italienisch eine Wiederholungsprüfung ab, welche mit "Nicht genügend" beurteilt wurde. Die Klassenkonferenz erklärte am selben Tag, dass die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt sei, weil nach Ableg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer absolvierte im Schuljahr 2016/17 den ersten Jahrgang (die 9. Schulstufe) der XXXX (im Folgenden: XXXX ). Auf Grund der Beurteilung mit "Nicht genügend" in drei Pflichtgegenständen im Jahreszeugnis über das Schuljahr 2016/17 war der Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt. Er wiederholte den ersten Jahrgang an der XXXX im Schuljahr 2017/18. 2. Am 21.06.2018 ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin nahm im Schuljahr 2017/18 an häuslichem Unterricht teil. Sie absolvierte am 08. 06.2018 die Externistenprüfung. Die Prüfungskommission entschied, dass die Beschwerdeführerin die Externistenprüfung über die 3. Klasse der Neuen Mittelschule (7. Schulstufe) nicht bestanden habe, weil sie im Pflichtgegenstand Mathematik die Note "Nicht genügend" erhalten habe. Die Entscheidung wurde der Beschwerdeführerin am 12.06.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die mj. Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/18 die siebente Klasse (7B-Klasse) des BG/BRG XXXX (im Folgenden: Schule). 2. Am 28.06.2017 entschied die Klassenkonferenz, dass die mj. Beschwerdeführerin, da ihr Jahreszeugnis im Pflichtgegenstand "Französisch" die Note "Nicht genügend" enthielt, die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht erhalte, da sie die Voraussetzungen gemäß § 25 Abs. 2 lit. c SchUG nicht ... mehr lesen...