Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die minderjährige Erstbeschwerdeführerin (in der Folge: „Schülerin“) erfüllte im Schuljahr 2024/2025 ihre allgemeine Schulpflicht durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht. Sie trat an der XXXX in den Prüfungsfächern „Geografie und wirtschaftliche Bildung“ am XXXX , sowie „Mathematik“ am XXXX (mündlich und schriftlich) zur Externistenprüfung an. Sie wurde in beiden Gegenständen mit „Nicht genügend“ beurtei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2023/2024 den häuslichen Unterricht auf der 3. Schulstufe einer Volksschule und trat am 11.06.2024 zur Externistenprüfung über diese Schulstufe bei der Prüfungskommission der Bildungsdirektion für Wien an der Volksschule XXXX , an. Im Pflichtgegenstand Mathematik wurde er mit „Nicht genügend“ beurteilt. Mit Entscheidung vom 11.06.2024 erklärte die Vorsitzende der Prü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1.1. Die Erziehungsberechtigten des schulpflichtigen Beschwerdeführers beantragten mit formlosem Schreiben vom 23.01.2024, Postaufgabestempel vom 30.01.2024, die Zulassung zur Externistenprüfung über die 8. Schulstufe der Schulart Mittelschule ohne Schwerpunktbereich (Ordnungszahl des hg. Gerichtsaktes [OZ] 3). 1.2. Mit Schreiben vom 13.02.2024 teilte die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Zweitbeschwerdeführer erfüllte seine allgemeine Schulpflicht im Schuljahr 2022/2023 durch die Teilnahme an häuslichem Unterricht auf der ersten Schulstufe. Eine Prüfung iSd § 11 Abs. 4 SchPflG legte der Zweitbeschwerdeführer vor Ende des Unterrichtsjahres 2022/2023 nicht ab. 1. Der Zweitbeschwerdeführer erfüllte seine allgemeine Schulpflicht im Schuljahr 2022/2023 durch die Teilnahme an häusli... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid der Bildungsdirektion für Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde), zugestellt am 18.12.2023, wurde in Bezug auf die von der Mutter XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführerin oder BF1) gesetzlich vertretene minderjährige Tochter XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin oder BF2) die Anzeige zur Teilnahme am häuslichen Unterricht gemäß §... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid der Bildungsdirektion für Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde), zugestellt am 29.08.2023, wurde in Bezug auf das von XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer oder BF1) und von XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin oder BF2) gesetzlich vertretene minderjährige Kind XXXX , geboren am XXXX (im Folgenden: Drittbeschwerdeführer oder BF3... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1.1. Die Beschwerdeführerin nahm im Schuljahr 2022/2023 an häuslichem Unterricht für die 6. Schulstufe teil und trat im Juni 2023 zu der zum Ende des Unterrichtsjahres angesetzten Externistenprüfung an der Mittelschule XXXX an. 1.1. Die Beschwerdeführerin nahm im Schuljahr 2022 aus 2023, an häuslichem Unterricht für die 6. Schulstufe ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) trat an der Volksschule XXXX zur Externistenprüfung zum Nachweis des zureichenden Erfolges des häuslichen Unterrichts über die 4. Schulstufe an. Dabei wurden am 07.06.2023 die Prüfungsgebiete Mathematik sowie Sachunterricht mit „Nicht genügend“ beurteilt. 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) trat an der Volksschule römisch 40 zur Externiste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Formularantrag vom 29.06.2021 zeigte die Zweitbeschwerdeführerin die Teilnahme von XXXX , geb. 16.10.2008 (Erstbeschwerdeführerin) am häuslichen Unterricht auf der 7. Schulstufe im Schuljahr 2021/2022 an. 2. Mit Schreiben vom 06.08.2021 teilte die belangte Behörde der Zweitbeschwerdeführerin mit, dass eine Bearbeitung der Anzeige nicht möglich sei, da der erfolgreiche Abschluss der zuletzt besuchten Schulstufe zwingende Voraussetzung für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Formularantrag vom 25.06.2021 zeigte die Erstbeschwerdeführerin die Teilnahme des mj. Zweitbeschwerdeführers am häuslichen Unterricht auf der 6. Schulstufe nach der Schulart Mittelschule im Schuljahr 2021/2022 an. 2. Mit dem bekämpften Bescheid untersagte die belangte Behörde die Teilnahme des Zweitbeschwerdeführers am angezeigten häuslichen Unterricht. Begründend wird ausgeführt, dass der Zweitbeschwerdeführer im Schuljahr 2020/2021 die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die mj. Beschwerdeführerin war im Schuljahr 2017/18 zum häuslichen Unterricht (Lehrplan Volksschule, 3. Schulstufe) abgemeldet, bestand jedoch ihre Externistenprüfung nicht. 2. Ungeachtet dessen setzte die Mutter der mj. Beschwerdeführerin die belangte Behörde in Kenntnis, die Beschwerdeführerin auch im Schuljahr 2018/19 in den häuslichen Unterricht (Lehrplan Volksschule, 4. Schulstufe) nehmen zu wollen. Weder wurde dies durch die belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die schulpflichtige Beschwerdeführerin war im Schuljahr 2018/2019 (4. Schulstufe) zum häuslichen Unterricht abgemeldet. 2. Am 12. Juni 2019 trat die Beschwerdeführerin zum Nachweis des zureichenden Erfolges des häuslichen Unterrichts zur Externistenprüfung an. Dabei wurde sie in den Pflichtgegenständen Mathematik und Sachunterricht jeweils mit "Nicht genügend" beurteilt. Daher erklärte die Vorsitzende der Prüfungskommission mit schriftlic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.07.2018 zeigte die Beschwerdeführerin die Teilnahme ihres am 02.08.2006 geborenen Sohnes, XXXX (Schüler) am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2018 2019 an. 1. Mit Schreiben vom 30.07.2018 zeigte die Beschwerdeführerin die Teilnahme ihres am 02.08.2006 geborenen Sohnes, römisch 40 (Schüler) am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2018 2019 an. 2. Mit Bescheid vom 2. 20.08.2018 verfü... mehr lesen...