Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Formularantrag vom 29.06.2021 zeigte die Zweitbeschwerdeführerin die Teilnahme von XXXX , geb. 16.10.2008 (Erstbeschwerdeführerin) am häuslichen Unterricht auf der 7. Schulstufe im Schuljahr 2021/2022 an. 2. Mit Schreiben vom 06.08.2021 teilte die belangte Behörde der Zweitbeschwerdeführerin mit, dass eine Bearbeitung der Anzeige nicht möglich sei, da der erfolgreiche Abschluss der zuletzt besuchten Schulstufe zwingende Voraussetzung für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Formularantrag vom 25.06.2021 zeigte die Erstbeschwerdeführerin die Teilnahme des mj. Zweitbeschwerdeführers am häuslichen Unterricht auf der 6. Schulstufe nach der Schulart Mittelschule im Schuljahr 2021/2022 an. 2. Mit dem bekämpften Bescheid untersagte die belangte Behörde die Teilnahme des Zweitbeschwerdeführers am angezeigten häuslichen Unterricht. Begründend wird ausgeführt, dass der Zweitbeschwerdeführer im Schuljahr 2020/2021 die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die mj. Beschwerdeführerin war im Schuljahr 2017/18 zum häuslichen Unterricht (Lehrplan Volksschule, 3. Schulstufe) abgemeldet, bestand jedoch ihre Externistenprüfung nicht. 2. Ungeachtet dessen setzte die Mutter der mj. Beschwerdeführerin die belangte Behörde in Kenntnis, die Beschwerdeführerin auch im Schuljahr 2018/19 in den häuslichen Unterricht (Lehrplan Volksschule, 4. Schulstufe) nehmen zu wollen. Weder wurde dies durch die belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die schulpflichtige Beschwerdeführerin war im Schuljahr 2018/2019 (4. Schulstufe) zum häuslichen Unterricht abgemeldet. 2. Am 12. Juni 2019 trat die Beschwerdeführerin zum Nachweis des zureichenden Erfolges des häuslichen Unterrichts zur Externistenprüfung an. Dabei wurde sie in den Pflichtgegenständen Mathematik und Sachunterricht jeweils mit "Nicht genügend" beurteilt. Daher erklärte die Vorsitzende der Prüfungskommission mit schriftlic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.07.2018 zeigte die Beschwerdeführerin die Teilnahme ihres am 02.08.2006 geborenen Sohnes, XXXX (Schüler) am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2018 2019 an. 2. Mit Bescheid vom 2. 20.08.2018 verfügte die belangte Behörde, dass der Schüler im Schuljahr 2018/2019 die öffentliche Sprengelschule NMS Krems zu besuchen habe. Die
Begründung: lautet wie folgt: "Ihr Kind hat am 25.06.2018 die Prüfung über die Erfüllung des Jahres... mehr lesen...