Entscheidungsgründe: Unter der im
Spruch: genannten Anschrift der Nebenintervenientin auf Seiten des Klägers führte zunächst seit dem Jahr 1994 eine GmbH (im Folgenden CCC 1) einen Kartenspiel-Casinobetrieb. Bei dieser Gesellschaft war der Kläger ab 4. 12. 1995 als Koch beschäftigt. Mit Pachtvertrag vom 6. 8. 1999 wurde der Betrieb an eine GmbH mit im wesentlichen gleichlautenden Firmenbestandteilen (im Folgenden CCC 2), in deren Konkurs die Beklagte zur Masseverwalterin bestellt w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Dezember 1936 geborene Weinhändler und Transportunternehmer Johann Z*** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB (1) sowie der Vergehen nach dem § 45 Abs. 1 lit. a WeinG 1961 (2) und nach dem § 45 Abs. 1 lit. b WeinG 1961 (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Dezember 1936 geborene Weinhändler und Tra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. der 55-jährige Weinhändler Richard G*** (zu I/1) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. der 55-jährige Weinhändler Richard G*** (zu I/1) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB, (zu I/2) des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG 1961, (zu III/) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 22.Jänner 1930 geborene Weinhauer Josef P*** sen. des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB (Punkte I und III des Urteilsspruches) sowie des Vergehens nach dem § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG 1961 (Punkt IV des Urteilsspruches) und der am 17.April 1933 geborene Kellereiarbeiter Wilhelm K*** des (als Beteiligter gemäß § 12, dritte Täterschaftsform, begangenen) Verbre... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.Juli 1952 geborene Manfred M***, der im Weinwirtschaftsunternehmen seines Vaters angestellt war, A/ des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB, B/ des Vergehens nach dem § 45 Abs. 1 lit. b WeinG 1961 und C/ des Vergehens nach dem § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.Juli 1952 geborene Manfred M***, der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Anton S*** sen und Anton S*** jun des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 (zweiter Fall) StGB (1.) sowie des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 (2.) schuldig erkannt. Darnach haben sie in der Zeit von 1983 bis 26.Juli 1985 in Mitterstockstall (Gemeinde Kirchberg am Wagram) Mit dem angefochtenen Urteil wurden Anton S*** sen und Anton S*** jun des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren... mehr lesen...
Norm: WeinG 1961 §35WeinG 1961 §45 Abs1 litaWeinG 1961 §45 Abs1 litb
Rechtssatz:
Auf ein (nicht realisiertes) Vorhaben, den verfälschten oder nachgemachten Wein bzw den in Verkehr gebrachten verkehrsunfähigen Wein nachträglich außer Verkehr zu setzen, kommt es beim Vergehen nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 nicht an (dies jedenfalls dann, wenn kein Hinweis gemäß § 35 WeinG 1961 in den Lagerräumen angebracht war). Auf ein (nicht ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Erich T*** (1.) des Verbrechens des "schweren gewerbsmäßigen" Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 zweiter Fall StGB sowie (2.) des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und lit. b WeinG 1961 (idF vor dem Inkrafttreten der Weingesetznovelle 1985 BGBl. 1985/273) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom Frühjahr 1983 bis zum 15.Mai 1985 in Weitersfeld Mit dem (auch andere Entscheidungen enth... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Erwin K*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 (zweiter Fall) StGB (A/I) und Dipl.Ing.Walter D*** eben dieses Verbrechens als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB (A/2), letzterer außerdem des Vergehens der Urkundenfälschung als Beteiligter nach §§ 12 (dritter Fall), 223 Abs. 1 StGB (B) und des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit a und b WeinG 1961 (C/1 und 2) schuldig erkannt. Mit dem ang... mehr lesen...
Norm: StGB §223 Abs1WeinG 1961 §45 Abs1 litb StGB § 223 heute StGB § 223 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 223 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015
Rechtssatz:
Echte (Realkonkurrenz) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hubert H*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 (2. Fall) StGB schuldig erkannt, weil er in den Jahren 1981 bis 1984 in Langenlois mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, die Abnehmer seiner Weine, insbesondere die Firma O*** in Cochem an der Mosel, durch Täuschung über die Tatsache, daß die von ihm verkauften Weine durch Zusatz von Diäthylengly... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Haugsdorf vom 14.Feber 1984, GZ. U 94/83-25, wurde der Landwirt Karl A des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a WeinG. schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er im Herbst 1982 in Untermarkersdorf für den Verkehr bestimmten Wein, nämlich 12.000 Liter gemischten Satz 1982 Eigenbau und 15.000 Liter gemischten Satz 1982, 50 % Grüner Veltliner, dadurch vorsätzlich verfälscht hatte (§§ 42 Abs. 1; 6 Abs. 1 lit. a und c WeinG... mehr lesen...
Norm: WeinG §6WeinG §42WeinG §45 Abs1 litaWeinG §51 Abs2
Rechtssatz:
Eine nicht bloß zur Lesegutaufbesserung (vgl § 9 Abs 2 und 3 WeinG), sondern zu dem Zweck, einen durch vorangegangenen Wasserzusatz (§ 6 Abs 1 lit a WeinG) hervorgerufenen Zuckermangel zu überdecken, vorgenommene Zuckerbeigabe stellt eine dem Verbot des § 6 Abs 1 lit c WeinG zuwiderlaufende, auf eine unzulässige Mengenvermehrung abzielende "Naßaufbesserung" ("Naßzuc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. August 1926 geborene Angestellte Dipl.Ing. Otto A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148, zweiter Fall, und 15 StGB, des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG und des Vergehens des Verstrickungsbruches nach § 271 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. August 1926 geborene Angestellte Dipl.Ing. Otto A ... mehr lesen...
Norm: WeinG 1961 §45 Abs1WeinG 1961 §45 Abs2WeinG 1961 §46WeinG 1961 §47
Rechtssatz:
Bei Vorliegen des objektiven Tatbestandes des § 45 Abs 1 oder 2 WeinG 1961 kann von dem zwingend vorgesehenen Verfallsausspruch nicht abgesehen werden. Der Verfall ist bei Fehlen einer bestimmten zu verfolgenden Person im objektiven Verfahren, bei Fehlen eines Verschuldens des Verfolgten aber im freisprechenden Urteil auszusprechen. Bei Vorliegen des... mehr lesen...
Norm: LMG 1951 §11 Z4 StGB §146 EWeinG §45 Abs1 StGB § 146 heute StGB § 146 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Zur Abgrenzung des Tatbestandes des Betruges von dem des § 11 Z 4 LMG. Zur Abgrenzung des Tatbestandes des Betruges von dem des Paragraph 11, Ziffer 4, LMG. ... mehr lesen...