RS OGH 1985/9/4 9Os119/85

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Veröffentlicht am 04.09.1985
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Norm

WeinG §6
WeinG §42
WeinG §45 Abs1 lita
WeinG §51 Abs2

Rechtssatz

Eine nicht bloß zur Lesegutaufbesserung (vgl § 9 Abs 2 und 3 WeinG), sondern zu dem Zweck, einen durch vorangegangenen Wasserzusatz (§ 6 Abs 1 lit a WeinG) hervorgerufenen Zuckermangel zu überdecken, vorgenommene Zuckerbeigabe stellt eine dem Verbot des § 6 Abs 1 lit c WeinG zuwiderlaufende, auf eine unzulässige Mengenvermehrung abzielende "Naßaufbesserung" ("Naßzuckerung") dar, die als Verfälschung (§ 42 Abs 1 WeinG) eines für den Verkehr bestimmten Weines gemäß § 45 Abs 1 lit a WeinG zu ahnden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0082679

Dokumentnummer

JJR_19850904_OGH0002_0090OS00119_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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